Hallo leute,
Ich weis das diese frage etwas dumm klingt aber ich muss sie stellen weil ich es nicht weis...
Wenn ich ein Teilegutachten für ein teil habe muss ich keine einzelabnahme machen das weis ich... ABEr geht es auch für eine ABE ich weis mit nem ABE muss man nicht gleich etwas eintragen aber ichmöchte das es alles bei mir in Papieren steht Farzeugschein und nicht immer nen batzen Papiere mit sich schleppen im Auto..
Bitte um schnelle antwort...
danke schonmal...
So richtig weiterhelfen kann ich dir da auch nicht. Bin nicht so ein Akten-fuchs
Aber ich würde sagen wenn du ne ABE hast (ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis) ist eine Eintragung in den Fahrzeugschein nicht mehr nötig..
Zumal du eh bei ner Eintragung beim Str. Verkehrsamt nen neuen Schein kriegst, und dort steht eh kaum noch was drin. Bei mir sind Alufelgen und Spurplatten gar nicht mit aufgeführt im Schein, steht alles nur noch im Brief..
Aber am besten fragst du selber nen Tüv-mann, die haben am meisten ahnung davon!
seit diesem jahr wird beim straßenverkehrsamt NICHTS mehr in den Schein eingetragen, es DARF nichts mehr dort eingetragen werden. Die Scheine werden original belassen. Die TÜV-Gutachten und ABE's sind mitzuführen. Die Mitarbeiter der Ämter sind angehalten keine Übertragungen von Gutachten in Fahrzeugscheine mehr durchzuführen.
So heißt es in den Verkehrsämtern...
ABE's werden sowieso nie eingetragen, nur Teilegutachten sind eintragungspflichtig. Auch Be-Gutachten müssen nicht eingetragen, nur mitgeführt werden.
also..Ordner schleppen is angesagt
Cabriofahren ist die dekadenteste Form der Obdachlosigkeit...